Integrative Lerntherapie

FAQ zu Diagnostik und Behandlung von Lernschwierigkeiten in Mathematik

Ihr Kind hat Lernschwierigkeiten?
Wir helfen als Facheinrichtung der integrativen und psychologischen Lerntherapie bei

  • Lese-Rechtschreibschwierigkeiten, Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie)
  • Rechenschwierigkeiten, Rechenstörung (Dyskalkulie)
  • Lernschwierigkeiten bei ADHS oder Aufmerksamkeitsdefiziten
  • Psychischen (emotional-motivationalen) Lernschwierigkeiten

In der LTE Lern-Therapeutische Einrichtung® diagnostizieren und behandeln wir Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen nach den Kriterien der S3-Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften und den relevanten Leitlinien der Kinder- und Jugendpsychotherapie. So erfüllen wir die Qualitätskriterien unseres zertifizierten Qualitätsmanagements.

Wenn Sie Fragen zu Lernschwierigkeiten Ihres Kindes oder zur integrativen und psychologischen Lerntherapie haben, beantworten wir diese auch gerne telefonisch unter 0711. 806 66 82 (LTE-Zentrale). Gerne können Sie uns auch eine Mail schreiben: info@lte-lerntherapie.de. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

  • +Definition
    Was sind Rechenschwierigkeiten, Rechenschwäche, Rechenstörung (Dyskalkulie)?

    Definition. Rechenschwierigkeiten (Rechenschwäche) und Rechenstörungen (Dyskalkulie) unterscheiden sich in ihrem Schweregrad und in ihren Ursachen. Sie unterscheiden sich in der erwartungswidrig schwachen Leistung, in ihren kognitiven Ursachen, emotional-motivationalen Lernvoraussetzungen und der psychischen Belastung des Kindes (Jugendlichen). Eine Rechenstörung (ICD-10 F81.2) ist analog der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (22.11.2023) eine kognitive Behinderung nach Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 GG, die auf einer neurobiologischen Hirnfunktionsstörung beruht.

    In der ICD-10 ist die Rechenstörung (F81.2) eine "Umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten"; sie beginnt in der Kindheit aufgrund einer Einschränkung oder Verzögerung in der Entwicklung von spezifischen kognitiven Funktionen. Die Rechenstörung entspricht in ihrem Schweregrad einem Entwicklungs- und Lernrückstand von mehreren Jahren. Dies bedeutet, dass ein aufbauendes Weiterlernen kaum möglich ist. Bei der Rechenstörung handelt es sich vorrangig besonders um eine umschriebene Beeinträchtigung der Grundrechenarten der Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division; weniger der höheren mathematischen Fertigkeiten.

    Die gravierenden Rechenschwierigkeiten (Rechenstörung) treten aufgrund des Entwicklungs- und Lernrückstandes auf als Probleme des Aneignens und Durchdringens, des Behaltens und Vergessens, der Vernetzung und des Transfers von Wissensbeständen sowie als Schwierigkeiten in der Entwicklung von automatisierten Fertigkeiten.

    Oftmals gehen diese Lern-Leistungsschwierigkeiten mit psychischer Belastung und psychosozialen Problemen einher. Diese beeinträchtigen betroffene Schülerinnen und Schüler im Unterricht und belasten die gesamte Familie.

    Prävalenz (Häufigkeit). Von gravierenden Rechenschwierigkeiten sind mindestens 15 % der Schüler/innen betroffen. Bei 5-7,5 % der Kinder und Jugendlichen besteht eine Rechenstörung (ICD-10 F81.2).

    >
  • +Erscheinungsbild
    Fallbeispiele | Wie äußern sich Rechenschwierigkeiten (Rechenschwäche)? Wie (woran) erkennt man Rechenschwierigkeiten, Rechenschwäche und Rechenstörung? | Elternfragebogen: Rechenfehler

    Fallbeispiele

    (1) Antonias Rechenschwierigkeiten betreffen die grundlegenden Rechenfertigkeiten der Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division. Ihre Eltern berichten, dass Antonia Additions- und Subtraktionsaufgaben meist fingerzählend löse; dabei verzähle sie sich oftmals. Zur Lösung von Rechenaufgaben benötige sie weitaus mehr Zeit als ihre Klassenkameraden.

    Antonia kann sich Zahlen und ihre Beziehungen zueinander nicht vorstellen. Es fehlt ihr die Vorstellung, dass sich eine Menge aus Teilmengen zusammensetzt, die sie zählen und miteinander vergleichen kann (Beispiel: "Um wie viel ist 6 größer als 4?"). Textaufgaben kann sie ohne Hilfe kaum in die passenden Rechenoperationen übertragen.

    Psychische Belastung. Ihre Eltern berichten, dass Antonia immer häufiger vor der Schule über Bauch- oder Kopfschmerzen klage. Sie will nicht zur Schule gehen, Schule sei "doof"; insbesondere an Tagen, an denen sie Mathe habe. Auch die Mathematikhausaufgaben stellen eine große Belastung für Antonia und ihre Eltern dar. Fast täglich kommt es deswegen zu Konflikten in der Familie. Ihre Eltern machen sich große Sorgen um die schulische Entwicklung ihrer Tochter.

    (2) Quelle: Bernart, H. & Weinig, J. (2020). Rechenschwierigkeiten und Rechenstörungen. Multimodales Therapieprogramm für Kinder und Jugendliche. Weinheim: Beltz

    Erscheinungsbild. Betroffene Kinder und Jugendliche weisen von frühester Entwicklung an Defizite im Erwerb mathematischer Basiskompetenzen und Rechenfertigkeiten auf. Häufig werden bereits im Kindergartenalter aufgrund von Defiziten in den spezifischen und unspezifischen kognitiven Lernvoraussetzungen deutliche Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen und Mengen bemerkbar.

    Die spezifischen kognitiven Lernvoraussetzungen sind Basiskompetenzen; basisnumerische Fertigkeiten, die eng mit dem Rechenerwerb in Verbindung stehen. Dazu zählen beispielsweise (1) Subitizing, das schnelle Erfassen einer Menge; (2) Mengenvergleich, der Größenvergleich zweier Mengen; (3) Zahlenvergleich, der Größenvergleich zweier Zahlen; (4) Zahlen-Mengen-Vergleich, der Größenvergleich einer Zahl und einer Menge; (5) Zahlenstrahl, Einordnen von Zahlen auf dem Zahlenstrahl; (6) Kontextuelle Mengenbeurteilung, Einschätzung einer Menge in Bezug zum Kontext.

    Beim Erwerb mathematischer Konzepte und Rechenfertigkeiten machen zunächst alle Kinder Fehler. Kinder mit Rechenschwierigkeiten machen jedoch häufiger und dauerhafter Fehler. Und sie fallen durch ihre Rechengeschwindigkeit auf, weil sie dauerhaft ineffektive Zählstrategien nutzen.

    In den ersten beiden Grundschuljahren können Kinder mit Rechenschwierigkeiten ihre Defizite in mathematischen Basiskompetenzen (noch) kompensieren. So können sie die Anforderungen des Rechnens im Zahlenraum bis 20 über "zählendes Rechnen" mittels ihrer Finger oder durch das Auswendiglernen von Rechenaufgaben bewältigen. Erkannt werden Rechenschwierigkeiten oftmals zum Ende der zweiten Klasse, wenn in der Schule eine Ablösung von Anschauungsmaterial erfolgt und sich der Zahlenraum bis 100 erweitert.
    Zu einer scheinbaren Erleichterung führt der Erwerb der schriftlichen Rechenverfahren zu Addition und Subtraktion, da ein Rückgriff auf die Addition und Subtraktion im Zahlenraum bis 20 erfolgt. Einigen Eltern werden die gravierenden Rechenschwierigkeiten ihres Kindes (daher) erst nach der Grundschule offenbar, wenn neue mathematische Anforderungen wie die Bruch- und Prozentrechnung die sichere Beherrschung der Grundrechenarten voraussetzen.

    Symptome. Schwierigkeiten beim Zählen (Zählfertigkeit), Mengen- und Zahlvergleich, Lesen und Schreiben von Zahlen; Verständnisschwierigkeiten des Dezimalsystems und Schwierigkeiten bei der Anwendung mathematischer Operationen. Rechenschwache Kinder versuchen die Rechenaufgaben mit eingeübten Rechenwegen und Rechentricks zu lösen, beispielweise durch "schriftliches Rechnen im Kopf" oder "Untereinanderschreiben". Multiplikations- und Divisionsaufgaben werden häufig zeitraubend bearbeitet, indem die entsprechende Multiplikationsreihe hochgezählt wird.

    Elternfragebogen: Rechenfehler

    Die Schwierigkeiten in Basiskompetenzen, Rechenprozedere (Grundrechenarten), Aufbau und Abruf arithmetischen Faktenwissens manifestieren sich in spezifischen Fehlern. Für eine erste Einschätzung ist es hilfreich zu wissen, welche Schwierigkeiten das Kind (Jugendliche) in der Vergangenheit zeigte.

    Ausschnitt aus: Bernart, H. & Weinig, J. (2020). Rechenschwierigkeiten und Rechenstörungen.
    Multimodales Therapieprogramm für Kinder und Jugendliche. Weinheim: Beltz

     

     

    Nie oder nicht bekannt

    Manchmal

    Immer oder haeufig

    Basiskompetenzen: Mein Kind hat (hatte) Schwierigkeiten …

    zwei Mengen von Objekten nach ihrer Maechtigkeit zu vergleichen (»Wo sind mehr?«).

    Zahlen eine Menge zuzuordnen (z.B. »Gib mir fuenf Murmeln!«).

    beim Schaetzen grosser Mengen.

    beim Vorwaertszaehlen (z.B. ließ Zahlen aus).

    beim Rueckwaertszaehlen (z.B. ließ Zahlen aus).

    beim Zaehlen in Schritten.

    beim Abzaehlen einer Menge von Objekten.

    beim Lesen von Zahlen (z.B. Zahlendreher: »34« à »dreiundvierzig«).

    beim Schreiben von Zahlen (z.B. Zahlendreher: »sechsundfuenfzig« à »65«.

    beim Schreiben von grossen Zahlen (z.B. wortwoertliches Verschriften: »vierhundertacht« à 4008).

    Addition und Subtraktion: Mein Kind hat (hatte) Schwierigkeiten …

    beim zaehlenden Rechnen. Es verrechnete sich haeufig um 1, z.B. 2 + 3 = 4.

    mit dem Zehneruebergang. Es verwendete haeufig komplizierte Rechenwege.

    in der sicheren Anwendung von Addition und Subtraktion. Es verwechselte haeufig die Rechenzeichen, z.B. rechnet »plus« statt »minus«.

    beim Loesen von Ergaenzungsaufgaben (z.B. ___ - 5 = 8).

    Multiplikation und Division: Mein Kind hat (hatte) Schwierigkeiten …

    die Multiplikation zu begreifen (»Was bedeutet Multiplikation?«).

    die Division zu begreifen (»Was bedeutet Division?«).

    beim Lernen des »kleinen Einmaleins«.

    die Loesungen von Multiplikations- und/oder Divisionsaufgaben schnell zu benennen.

    beim Loesen Multiplikations- und/oder Divisionsaufgaben durch Hochzaehlen der Multiplikationsreihe. Es machte Zaehlfehler.

    Textaufgaben: Mein Kind hat (hatte) Schwierigkeiten …

    bei Textaufgaben wichtige Informationen zu entnehmen.

    die richtige Rechenart (z.B. Addition) zu bestimmen (»Was ist zu rechnen?«)

     

    Besondere Anmerkungen: __________________________________________________________________________

    Psychische Belastung | Emotional-motivationale Lernvoraussetzungen

    Kinder und Jugendliche mit Rechenschwierigkeiten erleben aufgrund ihrer Misserfolge häufig Stress und können Prüfungsangst, Versagens- und Schulangst entwickeln; wenn ihre Schwierigkeiten nicht erkannt und behandelt werden. Vielfach entwickeln sich dann psychische Probleme und psychosomatische Beschwerden; um 20 % der Kinder und Jugendlichen mit gravierenden Rechenschwierigkeiten entwickeln eine Verhaltens- und/oder emotionale Störung. Die allgemeinen Schulschwierigkeiten nehmen beständig zu. Betroffene Schüler/innen reagieren traurig, ziehen sich zurück, wirken schüchtern, still und depressiv. Oder sie reagieren wütend, verweigern und stören den Unterricht.

    Diese Schwierigkeiten beeinflussen die weitere Entwicklung des Kindes (Jugendlichen). Das Kind (Jugendliche) kann die Leistungserwartungen nicht erfüllen, dies schwächt sein schulisches Selbstkonzept und sein Selbstwertgefühl. Seine emotional-motivationalen Lernvoraussetzungen werden defizitär.

    >
  • +Ursachen
    Was sind die Ursachen einer Rechenstörung (Dyskalkulie)?

    ICD-10 F81.2 Rechenstörung. Die Rechenstörung ist eine Entwicklungsstörung, die auf biologisch bedingten Beeinträchtigungen der kognitiven Informationsverarbeitung basiert. Unprofessionell behandelte Rechenstörungen bestehen dauerhaft (persistieren) und sind psychisch sehr belastend.

    Ursachen und Schweregrad. Rechenschwierigkeiten, Rechenschwäche und Rechenstörung (Dyskalkulie) unterscheiden sich in ihren Ursachen und in ihrem Schweregrad. Sie unterscheiden sich in ihren kognitiven Ursachen und/oder emotional-motivationalen Lernvoraussetzungen, psychosozialen Faktoren und der psychischen Belastung des Kindes (Jugendlichen). Die Ursachen beeinflussen den Schweregrad. Der Schweregrad wird bestimmt durch die erwartungswidrig schwachen Leistungen.

    Biopsychosoziales Erklärungsmodell. Nach dem biopsychosozialem Erklärungsmodell (s. Bernart & Weinig, 2020) können biologische, psychische und psychosoziale Ursachen bestehen.

    • Biologisch. Bei Störungen besteht eine genetische Prädisposition für Entwicklungs- und Lernschwierigkeiten, es bestehen defizitäre spezifische Lernvoraussetzungen (Basiskompetenzen) für das Rechnen und/oder defizitäre unspezifische kognitive Lernvoraussetzungen (Aufmerksamkeits- und Gedächtnisfunktionen).
    • Psychisch. Es bestehen defizitäre emotional-motivationale Lernvoraussetzungen, kritische lernbegleitende Emotionen (emotionale Störungen) und/oder Verhaltensschwierigkeiten.
    • Sozial. Es bestehen dysfunktionale (ungünstige) psychosoziale Faktoren im Lern-Wirkungsgefüge und unrealistische Lern-Leistungserwartungen (Eltern und Schule).
    >
  • +Diagnostik
    Wie werden Rechenschwierigkeiten (Rechenschwäche) diagnostiziert? Wann sollte getestet werden? Wer testet Rechenschwierigkeiten, Rechenschwäche, Rechenstörung (Dyskalkulie)? Was wird getestet? Wieviel kostet ein Test?

    Wann sollte getestet werden? Möglichst frühzeitig: Wenn sich trotz vermehrten Übens die Lernschwierigkeiten verfestigen, ist eine wissenschaftlich fundierte Diagnostik indiziert (angezeigt). Sollte Ihr Kind bereits in der ersten oder zweiten Grundschulklasse Rechenschwierigkeiten haben, besteht die Gefahr der Entwicklung einer Rechenstörung. Mittels einer professionellen Diagnose werden fundiert die individuellen Lernschwierigkeiten und deren Ursachen erfasst; wirksame Hilfen können nun eingeleitet werden.

    Wer testet? Die wissenschaftlich fundierte Basisdiagnostik wird nach den klinisch-diagnostischen Leitlinien der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10 /11) und der S3-Leitlinie "Diagnostik und Behandlung von Rechenstörung" (2018) der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften durchgeführt. Die LTE führt die fachpsychologische Basis- und Differentialdiagnostik der multiaxialen Diagnostik einer Rechenstörung durch.

    Was wird getestet? Die wissenschaftlich fundierte Diagnostik von Rechenschwierigkeiten umfasst die mehrstündige Basis- und Differentialdiagnostik.

     

    LTE-Diagnostik. Wir überprüfen die kognitive Leistungsfähigkeit (Intelligenz), die kognitiven und emotional-motivationalen Lernvoraussetzungen, psychische Symptome und psychosoziale Faktoren.

    • Basisdiagnostik. Die Basisdiagnostik dient zur Feststellung des Schweregrades der Rechenschwierigkeiten; ob eine Rechenstörung vorliegt.

      In der Basisdiagnostik sind durchzuführen: ein allgemeiner Intelligenztest, Testungen der Rechenfertigkeiten und der Rechengeschwindigkeit.

    • Differentialdiagnostik. Die Differentialdiagnostik dient dazu, die Ursachen zu überprüfen und ein Störungsmodell (s. Lern-Wirkungsgefüge) zu entwickeln.

      In der Differentialdiagnostik sind durchzuführen: Testungen der spezifischen kognitiven Lernvoraussetzungen (s. Mathematische Basiskompetenzen) und der unspezifischen kognitiven Lernvoraussetzungen (s. Aufmerksamkeits- und Gedächtnisfunktionen). Zudem sind mittels mehrerer Fragebögen die emotional-motivationalen Lernvoraussetzungen vollständig zu ermitteln und mittels mehrerer Fragebögen ist das Bestehen psychischer Symptome zu überprüfen.

    • Ferner sind die Lese- und Rechtschreibfertigkeiten zu überprüfen, um eine kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten auszuschließen.

    Die wissenschaftlich fundierte Basis- und Differentialdiagnostik ist multiaxial und mit ihrer quantitativen und qualitativen Auswertung stets die sichere Grundlage für die indizierten störungsspezifischen und symptomgeleiteten Interventionen; beispielsweise für die zertifizierte LTE-Lerntherapie.

    Kosten (Gebühren). Die Diagnostik umfasst ein diagnostisches Elterngespräch und/oder Fragebögen (Exploration), 5 Diagnoseeinheiten (i.d.R. 2 x 2 Zeitstunden), ein Eltern-Auswertungsgespräch und einen schriftlichen mehrseitigen wissenschaftlich fundierten Befundbericht, der eine Grundlage für den schulischen "Nachteilsausgleich" ist. Die Gebühr für die Diagnostik beträgt 598,00 € bei Anmeldung zu Diagnostik und Lerntherapie; sie schließt ein: Materialgebühren, Fragebögen- und Testauswertungen, Erstellung und Supervision (Überprüfung) eines schriftlichen wissenschaftlich fundierten Befundberichtes mit Maßnahmenempfehlungen.

    Eine Arbeitseinheit (45-50 Minuten) wird letztlich mit ca. 45 € honoriert. Damit liegen die Gebühren für die LTE-Fachdiagnostik deutlich unter dem Vergütungssatz für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (≥ 100 €) und dem Fachstundensatz für professionelle Psychologische Lerntherapie (s. 82,03 €) und für Integrative Lerntherapie (s. 80,87 €) in 2024; siehe beispielsweise die Vergütungsverordnung des Berliner Senats zu § 35 a SGB VIII.

    LTE-Diagnostik zum Deckungsbeitrag (Selbstkostenpreis). Wozu? Unsere Fachdiagnostik soll Eltern helfen, die richtige Hilfe für ihr Kind einzuleiten. Die wissenschaftlich fundierte Diagnostik ist die Grundlage, sicher die Elternfragen zu den Lernschwierigkeiten und deren Ursachen wie auch zur schulischen Entwicklung des Kindes (Jugendlichen) zu beantworten.

    >
  • +Behandlung
    Was tun bei Rechenschwierigkeiten (Rechenschwäche)? Welche Förderung oder Behandlung bei Rechenschwierigkeiten, Rechenschwäche, Rechenstörung (Dyskalkulie)?

    Behandlung. Was tun bei Rechenschwierigkeiten (Rechenschwäche)? Die Rechenschwierigkeiten gefährden den Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen. Eine frühzeitige symptombasierte Behandlung nach wissenschaftlich-medizinischen Kriterien und Standards ist deshalb dringend geboten; siehe S3-Leitlinie "Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung" der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften (2018). Wesentliche Ziele sind neben der Förderung des Rechnens eine psychische Unterstützung des Kindes (Jugendlichen) und die Schaffung von funktionalen (günstigen) psychosozialen Bedingungen.

    Unsere integrativ-psychologische Lerntherapie ist verhaltenstherapeutisch orientiert, multimodal und schließt Kind (Jugendlichen), Eltern und Lehrer/innen ein. Unsere Einzel-Lerntherapie ist stets individuell; gemäß dem Entwicklungs- und Lernstand des Kindes (Jugendlichen), seinen kognitiven und emotional-motivationalen Lernvoraussetzungen sowie entsprechend seinem biopsychosozialen Lern-Wirkungsgefüge.

    Welche Förderung oder Behandlung bei Rechenschwierigkeiten, Rechenschwäche, Rechenstörung (Dyskalkulie)?

    Funktionelle Übungsbehandlung. Die funktionelle Übungsbehandlung nach wissenschaftlich-medizinischen Kriterien fördert die spezifischen Basiskompetenzen für das Rechnen und fördert nachgewiesen erfolgreich mit unserem LTE-Therapieprogramm die Rechenfertigkeiten. Die Rechenfertigkeiten sind durch intensive Übung einzuschleifen und zu festigen. Zudem sind zusätzliche Entwicklungsauffälligkeiten (s. Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten) zu behandeln. Dann ist der Erfolg einer professionellen Behandlung (Lerntherapie) gewährleistet.

    LTE-Therapieprogramm. Bernart & Weinig (2020)

    Methodik und Didaktik. Unsere Lerntherapie der Rechenschwierigkeiten ist stets symptomorientiert und basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie fördert die spezifischen Lernvoraussetzungen für das Rechnen Lesen und Rechtschreibung (s. Basisfunktionen; Mathematik- und Rechenkonzepte). Und In der funktionellen Übungsbehandlung von Rechenfertigkeiten realisiert unsere integrative Lerntherapie wissenschaftlich-medizinische Kriterien und Standards (s. S3-Leitlinie "Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung" der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaft Medizinischer Fachgesellschaften, 2018: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/028-046.html

    Psychologische Arbeit. Unsere psychologische Arbeit mit Kind (Jugendlichen), Eltern und Lehrer/innen dient der psychischen Stabilisierung und Optimierung der psychosozialen Faktoren; sie basiert auf dem Therapieprogramm von Bernart und Weinig (2020) sowie auf aktuellen Forschungserkenntnissen zu den Wirkfaktoren erfolgreichen Lernens.

    Die psychische Stabilisierung hat die Zielstellungen: Erhöhung der Lernmotivation, Abbau von Ängsten und Erlernen von Bewältigungsstrategien zur Verarbeitung von Misserfolgen, Abbau spezifischer psychischer und psychosomatischer Symptome. Die Optimierung der psychosozialen Faktoren hat die Zielstellungen: eine funktionale Schulsituation (s. Nachteilsausgleich) zu schaffen und die Bewältigungskompetenzen der Eltern (s. Ko-Therapeuten) zu stärken.

    >
  • +Lerntherapie
    Was ist Lerntherapie? Was ist integrative Lerntherapie? Was macht man in der Lerntherapie? Wie lange dauert eine Behandlung?

    Lerntherapie. Die integrative Lerntherapie ist eine anerkannte Therapieform zur Behandlung von Lernschwierigkeiten und Lernstörungen. LTE-Lerntherapie ist integrativ-psychologisch und stets leitliniengetreu (s. S3-Leitlinie "Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung" der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften, 2018). Unsere pädagogisch-psychologische Diagnostik und die Behandlung von Lernschwierigkeiten und Lernstörungen basieren auf einem wissenschaftlich fundierten biopsychosozialen Erklärungsmodell für Lernschwierigkeiten; dem Lern-Wirkungsgefüge von Bernart & Weinig (2020).

    Die pädagogische und psychologische Lerntherapie der LTE ist wissenschaftlich fundiert, symptomorientiert und evidenzbasiert. Sie ist verhaltenstherapeutisch orientiert und multimodal. Sie umfasst die Diagnostik, funktionelle Übungsbehandlung und die psychologische Arbeit mit Kind, Eltern und Lehrern (Schule).

    Die LTE-Lerntherapie ist erfolgreich. Durch die funktionelle Übungsbehandlung der integrativen Lerntherapie entwickeln die Kinder und Jugendlichen ihre Lese- und Rechtschreibfertigkeiten und/oder Rechenfertigkeiten. Die psychologische Arbeit der LTE-Lerntherapie fördert die kognitiven Lernvoraussetzungen und das Schulische Selbstkonzept dieser Kinder und Jugendlichen, stärkt ihr Selbstvertrauen und ihre emotional-motivationalen Lernvoraussetzungen. Die Eltern werden zu Ko-Therapeuten entwickelt und in den Therapieprozess eingebunden.

    Was macht man in der Lerntherapie? Die LTE sichert durch ihr zertifiziertes Qualitätsmanagement die diagnostische und lerntherapeutische Qualität von der Erstberatung bis zum Therapieabschluss.
    Diagnose und Behandlung basieren auf dem wissenschaftlich fundierten biopsychosozialen Erklärungsmodell für Lernschwierigkeiten und Lern-Wirkungsgefüge von Bernart & Weinig (2020) und berücksichtigen stets die relevanten wissenschaftlich-medizinischen und psychotherapeutischen Leitlinien und Standards. Die pädagogische und psychologische Lerntherapie der LTE ist stets evidenzbasiert, verhaltenstherapeutisch orientiert und multimodal. Sie umfasst die Diagnostik, funktionelle Übungsbehandlung und die psychologische Arbeit mit Kind, Eltern und Lehrern (Schule).

    • Phase 1: Erstberatung. In der Erstberatung beraten wir Eltern zu den Lernschwierigkeiten ihres Kindes (Jugendlichen). Dabei überprüfen wir mit normierten Testverfahren den Verdacht auf Lernschwierigkeiten; besprechen die hilfreichen Maßnahmen und die nächsten Schritte.
    • Phase 2: Diagnostik. Die Diagnostik dient dazu, den Schweregrad und das Störungsprofil der Lern-Leistungsschwierigkeiten und deren Ursachen festzustellen sowie das biopsychosoziale Lern-Wirkungsgefüge (Störungsmodell) abzuleiten.
    • Phase 3: Therapieauftrag | Maßnahmen. Im Diagnostik-Auswertungsgespräch werden die Eltern begründet und detailliert über die Lern-Leistungsschwierigkeiten ihres Kindes (Jugendlichen), deren Ursachen und Lern-Wirkungsgefüge (Störungsmodell) aufgeklärt. Die lerntherapeutischen und hilfreichen multimodalen Maßnahmen für das Kind (Jugendlichen) werden fundiert erörtert.
    • Phase 4: Förderplan. Ein individueller Förderplan wird erstellt; dieser basiert auf dem Stärken- und Störungsprofil sowie Lern-Wirkungsgefüge (Störungsmodell) des Kindes (Jugendlichen). Der Förderplan wird mit den Eltern besprochen.
    • Phase 5: Lerntherapie und Elterntermine. Unsere Lerntherapie ist stets Einzeltherapie. Die funktionelle Übungsbehandlung wird leitliniengetreu, gemäß der wissenschaftlich-medizinischen Standards und Leitlinien durchgeführt. Methodik und Didaktik sind evidenzbasiert. Die Eltern werden in persönlichen Terminen qualifiziert, damit sie ihr Kind als Ko-Therapeuten funktional (hilfreich) begleiten und unterstützen können.
    • Phase 6: Therapieevaluation. Um die Qualität und den Erfolg unserer Lerntherapien zu sichern, werden die Entwicklungs- und Lernfortschritte wie auch der aktuelle Lernstand vierteljährlich bis halbjährlich mittels normierter Fragebögen und/oder Testverfahren evaluiert und intern supervidiert. Adaptive Förderplanung: Abgeleitet von der quantitativen und qualitativen Analyse des aktuellen Lernstandes, wird der Förderplan stets an die Entwicklung des Kindes (Jugendlichen) angepasst.
    • Elterninformationen und Elternarbeit. In Elterngesprächen werden die Eltern über die Entwicklung und den Lernstand wie auch über die Lern- und Leistungsmotivation ihres Kindes (Jugendlichen) informiert. Zudem wird die adaptive Förderplanung für die nächste Therapiephase mit den Eltern detailliert besprochen. - In der Elternarbeit werden die Bewältigungskompetenzen der Eltern gestärkt und sie werden zu Ko-Therapeuten entwickelt.
    • Phase 7: Therapieabschluss | Erfolgssicherung. Die erfolgreiche Lerntherapie endet mit einer ausführlichen Abschlussdiagnostik. Abschließend wird mit dem Kind (Jugendlichen) und den Eltern der Therapieprozess reflektiert. Besprochen werden die Lernfortschritte von der Ausgangslage (Eingangsdiagnostik) bis zur Abschlussdiagnostik, der aktuelle Lernstand und die aktuellen emotional-motivationalen Lernvoraussetzungen. Die Prognose der schulischen Entwicklung des Kindes (Jugendlichen) wird erörtert und die Erfolgssicherung (Nachsorge) gemeinsam bestimmt.

    Therapiedauer. Die Dauer der Behandlung ist abhängig vom Schweregrad und den Ursachen der Rechenschwierigkeiten; und sie ist abhängig von der Intensität der funktionellen Übungsbehandlung und dem Mitwirken der Eltern (Eltern als Ko-Therapeuten).

    >
  • +Lerntherapeut
    Was ist ein Lerntherapeut? Was ist ein zertifizierter Lerntherapeut?

    Lerntherapeut. Zertifizierte Lerntherapeutinnen (m/w/d) haben den Titel "Integrative Lerntherapeutin FiL" nach ihrem akademischen Pädagogik- oder Psychologiestudium (Bachelor, Master oder Diplom) in einer dreijährigen Weiterbildung mit über 1.400 Stunden wissenschaftlicher Grundausbildung (Theorie), lerntherapeutischer Praxis (Diagnostik und Behandlung) und Supervision auf der Grundlage der Zertifizierungsrichtlinien vom Fachverband für integrative Lerntherapie e.V. (FiL) erworben.

    Dieser Titel ist nach den S3-Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften eine Voraussetzung für die Behandlung von Lernschwierigkeiten und Lernstörungen. Der Titel verpflichtet zur Erfüllung von Qualitätsstandard und Berufsethik sowie zu kontinuierlicher Weiterbildung und Supervision.

    >
  • +Gebühren
    Was kostet die Lerntherapie? | Was kostet eine Therapiestunde Lerntherapie? Wer zahlt die Lerntherapie? | Wer trägt die Kosten für Lerntherapie?

    Gebühren. Der öffentlich-rechtliche Fachleistungsstundensatz für eine Einzel-Therapieeinheit (45 Minuten) professioneller Lerntherapie von FiL-zertifizierten Lerntherapeutinnen mit Hochschulabschluss in Pädagogik oder Psychologie (Bachelor, Master oder Diplom) und Leitungsfunktion beträgt in 2024 € 80,87; für die psychologische Lerntherapie beträgt der öffentlich-rechtliche Fachleistungsstundensatz € 82,03; siehe Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe.

    Die Gebühren einer Einzel-Therapieeinheit liegen im Schuljahr 2023-2024 in der LTE für pädagogisch-integrative Lerntherapie zwischen 77,32 bis 85,43 € und für psychologisch-integrative Lerntherapie zwischen 87,40 und 92,45 €. Der Monatsbeitrag für den Basistarif pädagogisch-integrativer Lerntherapie beträgt 299,00 € und schließt Elternarbeit, Materialien, die Therapieevaluation und Therapiesupervision ein. Damit sind die Gebühren der LTE niedriger als der öffentlich-rechtliche Fachleistungsstundensatz; zudem sind alle Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten der LTE sozialversichert angestellt, werden vergleichbar mit dem öffentlichen Dienst (TVÖD) entlohnt und können eine Betriebsrente wahrnehmen.

    Wer zahlt die Lerntherapie? | Wer trägt die Kosten für Lerntherapie? Die Therapiegebühren tragen grundsätzlich die Eltern (Auftraggeber). Die Gebühren unserer Lerntherapie, die leitliniengetreu nach den relevanten S3-Leitlinien arbeitet, sind steuerlich absetzbar.

    Kostenbeteiligung vom Jugendamt. Ist das Kind (Jugendliche) nach psychiatrischem Befund aufgrund einer Lernstörung von einer seelischen Behinderung bedroht, dann kann das zuständige Jugendamt eine ambulante Hilfe nach § 35a SGB VIII bewilligen. Dann beteiligt sich das Jugendamt an den Kosten für die Behandlung der Lernstörung nach den aktuellen Vergütungssätzen des Landkreistages.

    Kostenübernahme von Krankenkassen. Eine Kostenübernahme ist Krankenkassen nach dem Urteil vom Bundessozialgericht aus dem Jahre 1979 (BSG, 48, 258 ff) nicht gestattet. Nur in Ausnahmefällen genehmigen gesetzliche und private Krankenkassen die Gebühren der Diagnostik und Behandlung von Lese-Rechtschreibstörungen oder Rechenstörungen, vorausgesetzt diese werden entsprechend der S3-Leitlinie "Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung" (2015) oder der S3-Leitlinie "Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung" (2018) durchgeführt.

    >
  • +Nachteilsausgleich
    Schulischer Nachteilsausgleich für Kinder und Jugendliche mit Rechenstörungen.

    Ist das Lernen durch gravierende kognitive Lernschwierigkeiten beeinträchtigt, dann werden mit Dauer dieser Lernschwierigkeiten auch die psychischen (emotional-motivationalen) Lernvoraussetzungen ungünstig. Das Selbstkonzept der schulischen Fähigkeiten und das Lernverhalten des Kindes (Jugendlichen) werden defizitär und psychische Probleme entwickeln sich.

    Nachteilsausgleich. Eine Rechenstörung ist eine Behinderung im Sinne des Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 GG (Grundgesetz). Bei einer fachärztlich und/oder fachpsychologisch diagnostizierten Rechenstörung muss der besondere individuelle Nachteil aufgrund der Behinderung analog der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (22.11.2023) ausgeglichen werden (Diskriminierungsverbot). Der individuelle Nachteilsausgleich und schulische Maßnahmen gemäß dem individuellen Störungsprofil und Lern-Wirkungsgefüge des Betroffenen dienen auch dazu, die psychische Belastung infolge der schulischen Misserfolge aufgrund der kognitiven Behinderung zu vermeiden.

    Ein Nachteilsausgleich bei allgemeinen Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten) für Kinder und Jugendliche mit Rechenstörungen ist hilfreich, selten aber kann für die Schülerin / den Schüler mit einer Rechenstörung ein individueller störungsadäquater Nachteilsausgleich gefunden werden. Solange eine Rechenstörung besteht, ist ermutigend nur die "Individuelle Lernstandüberprüfung mit individueller Bezugsnorm."

    Eine Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsbewertung ist bei Rechenstörung (ICD-10 F81.2) auf Beschluss der Klassenkonferenz möglich; beispielsweise können mündliche Leistungen stärker gewichtet werden und curriculare Rechenfertigkeiten (Mathematikleistungen) in Klassenarbeiten nicht gewertet werden.

    Nach der ICD-10 dürfen zur Diagnose einer Rechenstörung (F81.2) die defizitären Rechenfertigkeiten nicht aus einem Mangel an entsprechender Lernerfahrung herrühren. Damit die Schülerin / der Schüler in den "Vorteil" eines Nachteilsausgleichs kommt, ist die leitliniengetreuen Diagnostik und psychologisch-lerntherapeutische Behandlung dieser Lernentwicklungsstörung (Behinderung) eine Bedingung.

    >
^