FAQ - Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten | Legasthenie

Nachteilsausgleich
Schulischer Nachteilsausgleich für Kinder und Jugendliche mit Rechenschwierigkeiten oder Rechenstörung.

Ist das Lernen durch gravierende kognitive Lernschwierigkeiten beeinträchtigt, dann werden mit Dauer dieser Lernschwierigkeiten auch die psychischen (emotional-motivationalen) Lernvoraussetzungen ungünstig. Das Selbstkonzept der schulischen Fähigkeiten und das Lernverhalten des Kindes (Jugendlichen) werden defizitär und psychische Probleme entwickeln sich.

Nachteilsausgleich. Ein Nachteilsausgleich wird gemäß der gültigen Rechtslage (Landesverordnung) gewährt. Schüler mit gravierenden Rechenschwierigkeiten haben einen Nachteil gegenüber ihren Mitschülern. Dieser Nachteil ist auszugleichen. Nachteilsausgleich und schulische Maßnahmen gemäß dem individuellen Störungsprofil und Lern-Wirkungsgefüge des Schülers dienen dazu, die psychische Belastung infolge der schulischen Misserfolge aufgrund der kognitiven Lernschwierigkeiten zu vermeiden.

Ein Nachteilsausgleich bei allgemeinen Klassenarbeiten für Kinder und Jugendliche mit Rechenschwierigkeiten ist hilfreich. Solange gravierende Rechenschwierigkeiten bestehen, ist ermutigend nur die "Individuelle Lernstandüberprüfung mit individueller Bezugsnorm." Eine Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsbewertung ist (i.d.R. nur bis einschließlich Klasse 6) bei Rechenstörungen (ICD-10 F81.2) auf Beschluss der Klassenkonferenz möglich: beispielsweise können mündliche Leistungen stärker gewichtet werden und curriculare Rechenleistungen in Klassenarbeiten nicht gewertet werden.

Nach der ICD-10 dürfen zur Diagnose einer Rechenstörung (ICD-10 F81.2) die Rechenschwierigkeiten nicht aus einem Mangel an entsprechender Lernerfahrung herrühren. Damit der Schüler in den "Vorteil eines Nachteilsausgleichs" kommt, ist die leitliniengetreue lerntherapeutische Behandlung (Lerntherapie) dieser Lernschwierigkeiten eine Bedingung.


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