FAQ - Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten | Legasthenie

Nachteilsausgleich
Schulischer Nachteilsausgleich für Kinder und Jugendliche mit gravierenden Lese-Rechtschreibschwierigkeiten oder Lese-Rechtschreibstörung.

Ist das Lernen durch gravierende kognitive Lernschwierigkeiten beeinträchtigt, dann werden mit Dauer dieser Lernschwierigkeiten auch die psychischen (emotional-motivationalen) Lernvoraussetzungen ungünstig. Das Selbstkonzept der schulischen Fähigkeiten und das Lernverhalten des Kindes (Jugendlichen) werden defizitär und psychische Probleme entwickeln sich.

Nachteilsausgleich. Ein Nachteilsausgleich kann gemäß der gültigen Rechtslage (Landesverordnung) gewährt werden. Schüler mit gravierenden Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten haben einen Nachteil gegenüber ihren Mitschülern. Dieser Nachteil ist auszugleichen. Nachteilsausgleich und schulische Maßnahmen gemäß dem individuellen Störungsprofil und Lern-Wirkungsgefüge des Schülers dienen dazu, die psychische Belastung infolge der schulischen Misserfolge aufgrund der kognitiven Lernschwierigkeiten zu vermeiden.

Ein Nachteilsausgleich bei allgemeinen Klassenarbeiten für Kinder und Jugendliche mit Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten ist hilfreich; wenn der Schüler mit einer Lesestörung (Lesegeschwindigkeit) mehr Zeit zum Lesen bekommt. Solange aber gravierende Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten bestehen, ist ermutigend nur die "Individuelle Lernstandüberprüfung mit individueller Bezugsnorm." Eine Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsbewertung ist bei Lese-Rechtschreibstörungen (ICD-10 F81.0) auf Beschluss der Klassenkonferenz möglich: beispielsweise können mündliche Leistungen stärker gewichtet werden und curriculare Lese- und/oder Rechtschreibleistungen in Klassenarbeiten nicht gewertet werden.

Nach der ICD-10 dürfen zur Diagnose einer Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0) die Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten nicht aus einem Mangel an entsprechender Lernerfahrung herrühren. Damit der Schüler in den "Vorteil eines Nachteilsausgleichs" kommt, ist die leitliniengetreue lerntherapeutische Behandlung (Lerntherapie) dieser Lernschwierigkeiten eine Bedingung.


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