FAQ - Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten | Legasthenie

Nachteilsausgleich.
Schulischer Nachteilsausgleich für Kinder und Jugendliche mit "Emotional-motivationalen Lernschwierigkeiten (s. Lernstörung)".

Grundlage für einen Nachteilsausgleich bei »Emotional-motivationalen Lernschwierigkeiten (s. Lernstörung)« ist grundsätzlich die fachärztliche Diagnose; das entsprechende Attest psychischer Störungen und koexistierender emotional-motivationaler Lernschwierigkeiten (s. Lernstörung).

Ist das Lernen durch kognitive Lernschwierigkeiten (s. Lernstörungen) und/oder psychische Lernschwierigkeiten erheblich beeinträchtigt, dann werden die emotional-motivationalen Lernvoraussetzungen mit Dauer der Lernschwierigkeiten (s. Lernstörungen) immer ungünstiger. – Das Lernverhalten des betroffenen Kindes (Jugendlichen) wird »störungskritischer« (defizitärer); schulische und psychische Probleme verstärken sich – bis hin zum Schulversagen.

Nachteilsausgleich. Ein Nachteilsausgleich wird gemäß der gültigen Rechtslage (auf Landesebene) gewährt. Schüler mit psychischen Störungen (ICD-10 /11) und koexistierenden emotional-motivationalen Lernschwierigkeiten (s. Lernstörungen) haben einen bedeutsamen Nachteil gegenüber ihren Mitschülern. Dieser Nachteil ist nach dem Grundgesetz (s. Artikel 3, Absatz 3, Satz 2) auszugleichen; Artikel 3: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.«

Ein störungsadäquater Nachteilsausgleich und schulische Maßnahmen gemäß dem Störungsprofil und Lern-Wirkungsgefüge des betroffenen Kindes (Jugendlichen) dienen dazu, die sich verstärkende psychische Belastung infolge der schulischen Misserfolge aufgrund der psychischer Störung und koexistierenden emotional-motivationalen Lernschwierigkeiten und ein Schulversagen zu vermeiden.

Ein Nachteilsausgleich bei allgemeinen Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten) für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen und koexistierenden emotional-motivationalen Lernschwierigkeiten (s. Lernstörungen) ist hilfreich. Damit der Schüler in den "Vorteil" eines Nachteilsausgleichs kommt, sind die leitliniengetreue Behandlung der psychischen Störungen und die multimodale psychologisch-lerntherapeutische Behandlung der koexistierenden emotional-motivationalen Lernschwierigkeiten (s. Lernstörung) grundsätzlich eine Bedingung.


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